Badeordnung |

Für einen garantierten Zutritt buchen Sie Ihr Ticket bitte vorab im Online Shop.

For guaranteed access, please book your ticket in advance in the online shop.

Per l'accesso garantito, si prega di prenotare il biglietto in anticipo nel negozio online.

Eintritt Buchen
Eintritt buchen
Book entry
Prenota ingresso
Kurs buchen
Book a course
Prenota un corso
Gutschein
Coupon
Buono
Spa Anwendung buchen
Book a spa treatment
Prenota un trattamento termale
Liegen reservieren
Reserve loungers
Prenota i lettini

BADEORDNUNG

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zur Kärnten Therme, die von der Kärnten Therme Betriebs GmbH (FN 143404 p) betrieben wird, erkennt jeder Besucher nachfolgende Badeordnung an:

1 Zutritt, Öffnungszeiten

1.1 Die Benützung der Kärnten Therme ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich und zulässig. Als Eintrittskarten werden von der Kärnten Therme Betriebs GmbH Chipuhren ausgegeben, auf denen die jeweiligen Zutrittsdaten je nach abgeschlossenem Vertrag über die Nutzung der Kärnten Therme gespeichert sind. Die Benützungsdauer ist mit dem Zutritt zur Kärnten Therme (Aktivierung mit der Chipuhr) und mit Abgabe der Chipuhr bei Verlassen der Kärnten Therme festgelegt. Wird die vertragliche Benützungsdauer überschritten, ist der laut Tarif festgelegte Betrag an der Badekasse nachzuzahlen.

1.2 Konsumationen können vom Besucher, sofern er das 4. Lebensjahr vollendet hat, auf die Chipuhr aufgebucht werden. Diese Aufbuchungen sind vom Besucher vor dem Verlassen der Kärnten Therme an der Badekasse zu bezahlen.

1.3 Die Chipuhr und der Kassenbeleg sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. BeimVerlassen der Kärnten Therme ist nach Bezahlung des aufgebuchten Betrages die Chipuhr in die dafür vorgesehene Aufnahmevorrichtung zu werfen.

1.4 Bei Verlust der Chipuhr, ist dies an der Badekasse unter Vorlage des Kassenbeleges unverzüglich zu melden. Für abhanden gekommene Chipuhren ist vom Besucher ein Ersatz in Höhe von EUR 15,-- zu leisten. Die bereits auf der Chipuhr aufgebuchten Konsumationen werden automatisch auf die neue Chipuhr übertragen und sind bei Verlassen der Kärnten Therme zu bezahlen.

1.5 Kinder unter 13 Jahren ist der Eintritt in die Kärnten Therme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

1.6 Die Öffnungszeiten und Preise der Eintrittskarten gelten laut Aushang. Es kann immer nur eine Tarifbegünstigung geltend gemacht werden.

1.7 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH ist berechtigt, den Zutritt von Besuchern zu untersagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel wenn die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten wird, der Besucher alkoholisiert ist, unter Drogeneinfluss steht, ansteckende oder ekelerregende Krankheiten sowie Gebrechen, welche die Sicherheit des Badebetriebes gefährden, hat, etc.).

1.8 Die Mitnahme von Fahrrädern, Rollschuhen, Inlineskater sowie von Tieren ist verboten. Bei der Mitnahme von Kinderwägen in den Nassbereich sind die Räder mit Schutzüberzügen, die von der KärntenTherme bereitgestellt werden, zu versehen. An frequenzstarken Tagen ist die Mitnahme von Kinderwägen in den Nassbereich nicht erlaubt.

1.9 Das Verkaufen und Verschenken von Gutscheinen am Thermengelände ist verboten.

1.10 Das Ende der Öffnungszeiten der Kärnten Therme wird mit einer Durchsage angekündigt. Jeder Besucher verpflichtet sich die Kärnten Therme rechtzeitig zu verlassen und die Öffnungszeiten nicht zu überschreiten.

1.11 Bei Verlassen der Kärnten Therme verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit (ausgenommen davon sind Zeitwertkarten).

2 Anlagen der Kärnten Therme

2.1 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH ermöglicht es den Besuchern, die Anlagen der Kärnten Therme im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen.

2.2 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihrer Mitarbeiter die Einhaltung der Badeordnung durch die Besucher und sonstige, sich auf dem Gelände der Kärnten Therme aufhaltenden Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls ohne Rückerstattung des geleisteten Eintrittpreises des Geländes verwiesen werden.

2.3 Kommt es zu einem Unfall, leitet die Kärnten Therme Betriebs GmbH mit Hilfe ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. Grundsätzlich ist jeder zur ersten Hilfe verpflichtet.

2.4 Bei Zwischenfällen in der Kärnten Therme (Unfall, Streitigkeiten, Diebstähle, etc.) sind die Besucher verpflichtet umgehend die Badeaufsicht zu verständigen.

2.5 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH und ihre Mitarbeiter sind nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, Minderjährige, körperlich oder geistig behinderte Personen oder Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.

2.6 Nichtschwimmer sind verpflichtet, sich ausschließlich in den gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufzuhalten oder mit Schwimmhilfen (Schwimmweste, -flügeln, etc.) ausgestattet zu sein.

2.7 Die Benutzung von Luftmatratzen, Schwimmflossen, Schnorchelgeräten und ähnlichem im Schwimmbecken ist verboten.

2.8 Jede Art der gewerblichen Tätigkeit, Ankündigungen oder Werbung im Bereich der Kärnten Therme bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Kärnten Therme Betriebs GmbH.

2.9 Die Einrichtungen der Kärnten Therme (Liegen, Sessel, etc.) stehen den Besuchern für die allgemeine und übliche Benutzung auf eigene Gefahr zur Verfügung. Das Reservieren von Badeliegen ist in der gesamten Kärnten Therme im eigenen Interesse der Besucher nicht gestattet. Es gibt in allen Bereichen Ablagefächer, welche als Depot für Handtücher, Taschen und diverse Gegenstände verwendet und genutzt werden sollten. Die Mitarbeiter der Kärnten Therme sind angewiesen Handtücher von reservierten Liegen zu entfernen. Die Handtücher werden an der Kassa zur Abholung bereitgelegt.

2.10 Darauf hingewiesen wird, dass bei einem Gewitter das Schwimmen und der Aufenthalt in den Außenbecken bzw. den verbundenen (Innen- und Außen-)Becken sowie die Benützung der Rutschen verboten ist. Die Kärnten Therme Betriebs GmbH wird bei einem Gewitter die Außenbecken bzw. verbundenen Becken sowie die Rutschen für eine Benutzung durch die Besucher sperren.

2.11 Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen und sonstigen technischen Anlagen erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Kärnten Therme Betriebs GmbH. Den Besuchern ist es untersagt, an den Einrichtungen der Kärnten Therme, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Besucher vorgesehen sind, zu hantieren.

2.12 Das Wegwerfen bzw. Liegenlassen von Gegenständen, die Unfälle verursachen können, das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und feuergefährlichen Stoffen, ist verboten.

3 Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen

3.1 Für die Aufsicht über Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (zum Beispiel Erziehungsberechtigte oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen. Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanstalt nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen

3.2 Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten einzuhalten.

3.3 Bei Gruppenbesuchen (beispielsweise von Schülern oder Vereinen) ist von der hierfür zuständigen Aufsichtsperson bei Schülern bzw vom hierfür zuständigen Funktionär von Vereinen oder anderen Organisationen dafür Sorge zu tragen, dass die Badeordnung eingehalten wird und darauf zu achten, dass der übrige normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird. Insbesondere bei Schülern hat die Aufsichtsperson in den Umkleiden für einen geregelten Ablauf zu sorgen. Es gibt hierfür Sammelumkleiden, die nach Geschlechtern getrennt sind. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein und tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Regelungen.

3.4 Für Vereine, Schulgruppen und andere Gruppenbesuche sind in der Kärnten Therme im Sportbecken eigene Schwimmbahnen vorgesehen, die von den Gruppenbesuchern zu benutzen sind.

4 Anweisungen

4.1 Die Besucher verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeiter der Kärnten Therme Betriebs GmbH Folge zu leisten und die für die Benützung der einzelnen Einrichtungen (beispielsweise Rutsche, River, Sauna, Solarien) ersichtlich gemachten Anweisungen und Warnhinweise zu befolgen.

4.2 Die Benützer der Geräte und Einrichtungen haben von sich aus darauf zu achten, dass Sie und die anderen Badegäste nicht gefährdet werden. Badegäste die sich im Nahebereich von Geräten und Einrichtungen befinden, haben darauf zu achten, dass es durch die Nutzer der Geräte und Einrichtungen nicht zu Gefährdungen der eigenen Person oder anderer Badegäste kommt. Die Badegäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen

4.3 Werden die Badeordnung bzw. die Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (zum Beispiel Rutsche, River, Sauna, Solarien) nicht eingehalten oder den Anweisungen der Mitarbeiter der Kärnten Therme Betriebs GmbH nicht Folge geleistet, ist die Kärnten Therme Betriebs GmbH berechtigt, denjenigen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus wichtigem Grund aus der Kärnten Therme zu verweisen. In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.

5 Hygienebestimmungen

5.1 Die Besucher verpflichten sich in der gesamten Kärnten Therme zu größter Sauberkeit. Jede Verunreinigung der Anlage der Kärnten Therme sowie des Wassers ist verboten.

5.2 Der Barfußbereich darf von den Besuchern nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollten sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Kärnten Therme benützt werden.

5.3 Die Besucher (auch Kleinkinder) sind verpflichtet, im Nassbereich der Kärnten Therme übliche Badekleidung (Badehose, Badeanzug, Bikini) zu tragen. Weiters sind die Besucher verpflichtet, Babys im Nassbereich der Kärnten Therme wasserdichte Spezialwindeln anzuziehen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung und einer daraus resultierenden Verschmutzung, ist die Kärnten Therme Betriebs GmbH berechtigt einen Reinigungsbeitrag in der Höhe von EUR 50,-- zu verrechnen.

5.4 Vor jedem Betreten der Schwimmbecken ist aus hygienischen Gründen zu duschen.

5.5 Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung im Schwimm- und Badebecken ist untersagt. Das Rasieren, Haarefärben und Nägelschneiden ist im gesamten Sauna- und Badebereich der Kärnten Therme verboten.

5.6 Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier, etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

5.7 Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen in der gesamten Kärnten Therme verboten; ebenso ist das Rauchen in der gesamten Kärnten Therme – ausgenommen in eigens dazu gekennzeichneten Raucherbereichen (Restaurantterrassen) – verboten.

5.8 Der Verzehr von Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen in der gesamten Therme untersagt; ausgenommen davon sind die Restaurantbereiche.

5.9 Ebenso wird aus Hygiene- und Sicherheitsgründen das Tragen von Badeschuhen, insbesondere im Nassbereich der Kärnten Therme, empfohlen.

6 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

6.1 Jeder Besucher ist verpflichtet auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was die eigene Person und andere Besucher belästigt oder gefährdet.

6.2 Das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten.

6.3 Mitgebrachte elektronische Geräte dürfen nur mit Kopfhörern benutzt werden.

6.4 Alle Anlagen und Einrichtungen der Kärnten Therme dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden (zum Beispiel Kinderplanschbecken, Nichtschwimmerbereich, Wasserrutsche).

6.5 Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert werden.

7 Verwahrung von Wertsachen

7.1 Die Besucher verpflichten sich, Wertsachen und Geldbeträge sowie die abgeschalteten Handys in den von der Kärnten Therme Betriebs GmbH zur Verfügung gestellten mit der Chipuhr verschließbaren Kästchen zu deponieren und die Kästchen abzuschließen.

7.2 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH haftet für eingebrachte Sachen - soweit gesetzlich zulässig - nur, soweit der Schaden nachweislich, durch sie oder ihre Leute vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet.

7.3 Die Kästchen sind bei Verlassen der Kärnten Therme zu räumen; sämtliche Kästchen werden zu Mitternacht vom System automatisch geöffnet. In den Kästchen vergessene Sachen werden von der Kärnten Therme Betriebs GmbH gesammelt und sofern der gemeine Wert der Sache EUR 10,-- nicht übersteigt und die Wiedererlangung der Sache für den Verlustträger nicht von erheblicher Bedeutung ist (§391 ABGB) für 12 Monate aufbewahrt und nach Ablauf der Frist karitativen Zwecken zur Verfügung gestellt. Andere Sachen, die den Wert von EUR 10,-- übersteigen oder solche Sachen, deren Wiedererlangung für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist, werden der zuständigen Fundbehörde gemeldet und dort abgegeben.

7.4 Solarienverbot für Minderjährige

7.4.1 Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist es aus gesetzlichen Gründen verboten die Solarien der Kärnten Therme zu benützen.

8 Haftung der Kärnten Therme Betriebs GmbH

8.1 Die Kärnten Therme Betriebs GmbH haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter den Besucher durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.

8.2 Die Haftung der Kärnten Therme Betriebs GmbH für Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Kärnten Therme Betriebs GmbH verursacht wurden.

8.3 Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Badeanstalt ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.B. durch auf den Flächen befindliche Nägel, Glasscherben oder Schlaglöcher) zu bewahren.

8.4 Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zum Bad, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird.

9 Saunaordnung

Die Besucher des Saunabereichs sind zusätzlich zur Einhaltung der allgemeinen Regeln der Badeordnung verpflichtet folgende Anordnungen einzuhalten:

9.1 Die Sauna wird von der Kärnten Therme Betriebs GmbH grundsätzlich gemischt geführt. Eigene Bereiche gibt es für Damen. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind, wobei im Zweifelsfall von den Besuchern der Hausarzt zu konsultieren ist.

9.2 Die Besucher sind verpflichtet, die im Saunabereich ausgehängten Saunaanleitungen zu beachten.

9.3 Der Eintritt in den Saunabereich ist Erwachsenen und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.

9.4 Jeder Besucher ist verpflichtet, aus Gründen der Hygiene vor Benützung der Saunaeinrichtungen zu duschen.

9.5 Der Aufenthalt in den Saunaräumen ist nur unbekleidet gestattet. Die Benutzung der Saunakammern ist nur mit einem ausreichend großem Handtuch gestattet; es müssen alle Körperteile auf dem Handtuch sein. Das Tragen von Schmuck in den Saunakabinen und Becken wird nicht empfohlen und erfolgt auf eigene Gefahr.

9.6 Für Aufgüsse dürfen ausschließlich die von der Kärnten Therme Betriebs GmbH vorgesehenen Aufgussmittel/öle verwendet werden. Die Verwendung mitgebrachter Öle und Aufgussmittel ist verboten.

9.7 Das Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen oder brennbaren Aufgusskonzentraten auf die Öfen ist streng verboten und kann zu Saunabränden führen.

9.8 Aufgusszeiten werden durch die Kärnten Therme Betriebs GmbH festgelegt, wobei sich die Kärnten Therme Betriebs GmbH Änderungen des Programms und der Zeiten vorbehält.

9.9 In den Ruheräumen herrscht strengstes Handyverbot.

9.10 Die Besucher sind verpflichtet vor dem Benützen des Tauchbeckens und des Whirlpools zu duschen.

9.11 Das Aufsichtspersonal ist ermächtigt, im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Badeordnung Abmahnungen auszusprechen bzw. Saunaverbote zu erteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr.

Wir wünschen unseren Gästen einen erholsamen Aufenthalt in der neuen Kärnten Therme!

Die Thermenleitung