Saunaetikette |

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Das 1x1 für den Saunabesuch in der Kärnten Therme

Bitte beachten Sie unsere Saunaetikette ...

Die Besucher des Saunabereichs sind zusätzlich zur Einhaltung der allgemeinen Regeln der Badeordnung verpflichtet folgende Anordnungen einzuhalten:

  • Die Sauna wird von der Kärnten Therme Betriebs GmbH grundsätzlich gemischt geführt. Eigene Bereiche gibt es für Damen. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind, wobei im Zweifelsfall von den Besuchern der Hausarzt zu konsultieren ist.
  • Die Besucher sind verpflichtet, die im Saunabereich ausgehängten Saunaanleitungen zu beachten.
  • Der Eintritt in den Saunabereich ist Erwachsenen und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, aus Gründen der Hygiene vor Benützung der Saunaeinrichtungen zu duschen.
  • Der Aufenthalt in den Saunaräumen ist nur unbekleidet gestattet. Die Benutzung der Saunakammern ist nur mit einem ausreichend großem Handtuch gestattet; es müssen alle Körperteile auf dem Handtuch sein. Das Tragen von Schmuck in den Saunakabinen und Becken wird nicht empfohlen und erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Aufgüsse dürfen ausschließlich die von der Kärnten Therme Betriebs GmbH vorgesehenen Aufgussmittel/öle verwendet werden. Die Verwendung mitgebrachter Öle und Aufgussmittel ist verboten.
  • Das Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen oder brennbaren Aufgusskonzentraten auf die Öfen ist streng verboten und kann zu Saunabränden führen.
  • Aufgusszeiten werden durch die Kärnten Therme Betriebs GmbH festgelegt, wobei sich die Kärnten Therme Betriebs GmbH Änderungen des Programms und der Zeiten vorbehält.
  • In den Ruheräumen herrscht strengstes Handyverbot.
  • Die Besucher sind verpflichtet vor dem Benützen des Tauchbeckens und des Whirlpools zu duschen.
  • Das Aufsichtspersonal ist ermächtigt, im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Badeordnung Abmahnungen auszusprechen bzw. Saunaverbote zu erteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr.